3-G-Regel im Detail


Achtung: Aktuell gilt die 2,5-G-Regel:

1.1. Getestet: 

  • Negativer PCR-Tests (Gültig: 48 Stunden ab Probenentnahme)
  • Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
  • Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag) Auch Schultests werden als Eintrittstests für Kinder anerkannt.

1.2.Genesen:

  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.
  • Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen
  • Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

1.3. Geimpft

  • Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf, ODER
  • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, ODER
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, ODER
  • Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.